Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Wagner Engineering (nachfolgend “Auftragnehmer”) und den Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Auftragserteilung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Konstruktions- und Engineering-Leistungen nach dem Stand der Technik und den vereinbarten Spezifikationen. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
§ 5 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftliche Mängelrügen vorbringt.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, Merkelbach.
Stand: 2026 | Wagner Engineering, Merkelbach