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Wagner Engineering

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich & Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge über technische Konstruktionsdienstleistungen zwischen der Wagner Engineering, Erlenweg 20, 57629 Merkelbach (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt sofort mit der Bestellung durch den Kunden bzw. durch die Bestätigung eines individuellen Angebots zustande.

(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit der übermittelten Spezifikationen verantwortlich.

§ 3 Leistungserbringung & Lieferung

(1) Die Lieferung der Konstruktionsdaten erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg (E-Mail oder Download-Link). Es fallen keine Versandkosten an.

(2) Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als „fix“ vereinbart wurden.

§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder per Überweisung nach individueller Vereinbarung.

(2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde.

§ 5 Abnahme

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Konstruktion nach Erhalt unverzüglich zu prüfen.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich begründete Mängel rügt.

(3) Die Nutzung der Konstruktion zur Fertigung gilt ebenfalls als Abnahme.

§ 6 Haftungsbegrenzung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für Folgeschäden (z. B. Produktionsausfall) ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, die auf fehlerhaften Angaben des Kunden beruhen.

§ 7 Nutzungsrechte & Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Daten Eigentum der Wagner Engineering.

(2) Erst mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

§ 8 Umtausch & Widerruf

Da es sich um individuelle Dienstleistungen nach Kundenspezifikation handelt, ist ein Umtausch oder ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 9 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (57629 Merkelbach), sofern der Kunde Kaufmann ist.

§ 10 Besonderheiten bei technischen Daten

(1) Der Anbieter liefert die Konstruktionen in den vereinbarten gängigen CAD-Formaten. Für die Kompatibilität mit der spezifischen Software-Umgebung des Kunden ist dieser selbst verantwortlich.

(2) Der Anbieter bewahrt die finalen Konstruktionsdaten für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Lieferung als Serviceleistung auf. Eine darüber hinausgehende Archivierungspflicht besteht nicht.

Stand: 2026 | Wagner Engineering, Merkelbach